Weitere Entscheidung unten: LG Dortmund, 29.06.2006

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 S 49.05   

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https://dejure.org/2005,12268
OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 S 49.05 (https://dejure.org/2005,12268)
OVG Berlin, Entscheidung vom 22.06.2005 - 2 S 49.05 (https://dejure.org/2005,12268)
OVG Berlin, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 2 S 49.05 (https://dejure.org/2005,12268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Erteilung von Auflagen; Übersicherung durch die Verpflichtung der Beibringung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft; Sinn und Zweck der Sicherheitsleistung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 4; ; VwGO § 161 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 761
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 7.05

    Bestimmtheitsanforderungen an Ermächtigungsgrundlage

    Auszug aus OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 S 49.05
    Nachdem der Antragsgegner in der mündlichen Verhandlung vom 22. Juni 2005 zu Protokoll erklärt hat, er werde die Vollziehung aus dem Gebührenbescheid gegenüber der Antragstellerin bis zur Rechtskraft des Urteils im Verfahren OVG 2 B 7.05 aussetzen, haben die Beteiligten den Rechtsstreit im vorläufigen Rechtsschutzverfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt, so dass das Verfahren einzustellen (§ 92 Abs. 3 VwGO entsprechend) und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Dezember 2004 damit - bis auf die Streitwertfestsetzung - wirkungslos ist (§ 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO).

    Die Beschwerde des Antragsgegners wäre aus den in dem Urteil vom 22. Juni 2005 - OVG 2 B 7.05 - genannten Gründen, auf die Bezug genommen wird, zurückzuweisen gewesen, so dass die Kosten hierfür dem Antragsgegner aufzuerlegen sind.

  • VG Berlin, 17.12.2004 - 19 A 300.04
    Auszug aus OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 S 49.05
    Die Antragstellerin hat erstinstanzlich sowohl mit ihrer Klage - VG 19 A 300.04 - gegen den Gebührenbescheid vom 17. November 2003 in Höhe von 930 50, 53 Euro durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Dezember 2004 als auch mit ihrem vorläufigen Rechtsschutzantrag - VG 19 A 168.04 - gegen den Gebührenbescheid vom 17. November 2003 durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Dezember 2004 obsiegt.

    Die Antragstellerin hatte jedoch schon in erster Instanz sowohl im Hauptsacheverfahren VG 19 A 300.04 als auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren VG 19 A 168.04 aufgrund der vom Gericht festgestellten Rechtswidrigkeit des angefochtenen Gebührenbescheids obsiegt.

  • VGH Bayern, 06.09.1990 - 22 B 90.500
    Auszug aus OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 S 49.05
    Hierbei handelt es sich um eine spezielle, auf die Zwecke des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens zugeschnittene Nebenbestimmung (vgl. VGH BW, Beschluss vom 9. Mai 1983, NJW 1984, 1369; BayVGH, Urteil vom 6. September 1990, NVwZ-RR 1991, 159), mit der ein Interessenausgleich zwischen dem zu gewährleistenden effektiven Rechtsschutz einerseits und dem staatlichen Vollzugsinteresse andererseits hergestellt werden soll.

    Die in Befolgung der Auflage der Antragstellerin möglicherweise entstandenen Aufwendungen für Avalzinsen sind Kosten für ein Verfahren über die Anordnung der sofortigen Vollziehung, die zu Lasten des im Beschwerdeverfahren Unterliegenden gehen, in dessen Interesse sie veranlasst worden sind (vgl. BayVGH, Urteil vom 6. September 1990, NVwZ-RR 1991, 159).

  • OVG Berlin, 03.06.2004 - 2 S 18.04

    Befreiung von baurechtl. Nutzungsbeschränkung: Gebühren?

    Auszug aus OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 S 49.05
    Selbst wenn die - nicht weiter begründete - Anordnung einer Sicherheitsleistung im Hinblick auf die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren divergierenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13. Februar 2003 - VG 19 A 204.03 - und des Oberverwaltungsgericht Berlin vom 3. Juni 2004 - OVG 2 S 18.04 - (NVwZ-RR 2005, 304) und das seinerzeit noch ausstehende Berufungsverfahren ergangen sein sollte, genügt dies nicht.
  • VG Berlin, 13.02.2004 - 19 A 204.03

    Gebühren für die Befreiung von baurechtlichen Nutzungsbeschränkungen

    Auszug aus OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 S 49.05
    Selbst wenn die - nicht weiter begründete - Anordnung einer Sicherheitsleistung im Hinblick auf die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren divergierenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13. Februar 2003 - VG 19 A 204.03 - und des Oberverwaltungsgericht Berlin vom 3. Juni 2004 - OVG 2 S 18.04 - (NVwZ-RR 2005, 304) und das seinerzeit noch ausstehende Berufungsverfahren ergangen sein sollte, genügt dies nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1983 - 10 S 630/83

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen

    Auszug aus OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 S 49.05
    Hierbei handelt es sich um eine spezielle, auf die Zwecke des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens zugeschnittene Nebenbestimmung (vgl. VGH BW, Beschluss vom 9. Mai 1983, NJW 1984, 1369; BayVGH, Urteil vom 6. September 1990, NVwZ-RR 1991, 159), mit der ein Interessenausgleich zwischen dem zu gewährleistenden effektiven Rechtsschutz einerseits und dem staatlichen Vollzugsinteresse andererseits hergestellt werden soll.
  • VG Trier, 24.06.2019 - 10 L 2468/19

    Rundfunkbeiträge für eine Zweitwohnung

    Hierbei handelt es sich um eine spezielle, auf die Zwecke des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens zugeschnittene Nebenbestimmung (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 S 49.05 -, juris m.w.N.), mit der ein Interessenausgleich zwischen dem zu gewährleistenden effektiven Rechtsschutz einerseits und dem staatlichen Vollzugsinteresse andererseits hergestellt werden soll.

    Fiskalische Gesichtspunkte greifen vor dem Hintergrund der in § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wertung, wonach der Zahlungspflichtige in der Regel erst einmal vorleisten und sich im Übrigen auf das Hauptsacheverfahren verweisen lassen muss, nur, solange nicht schon bei summarischer Prüfung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 22. Juni 2005, a.a.O.).

  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 7.05

    Bestimmtheitsanforderungen an Ermächtigungsgrundlage

    Hiergegen richtet sich das vorläufige Rechtsschutzverfahren OVG 2 S 49.05.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - L 7 SO 165/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige beschränkte Beschwerde -

    Sie dienen der Herbeiführung eines angemessenen und verhältnismäßigen Ausgleichs zwischen dem zu gewährleistenden effektiven Rechtsschutz und dem Interesse des Antragsgegners, drohende Nachteile durch die Verpflichtung zur vorläufigen Leistungserbringung möglichst gering zu halten (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 14. Juni 1988 - 8 TG 1022/88 - NVwZ 1988, 1149; Funke-Kaiser in Bader u.a., VwGO, 4. Auflage, § 123 Rdnr. 56; ferner Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 S 49.05 - NVwZ-RR 2005, 761).
  • VG Magdeburg, 21.04.2016 - 2 B 390/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Haftungsbescheid

    Bei der Möglichkeit der Anordnung einer Sicherheitsleistung handelt es sich um eine spezielle Nebenbestimmung zum Aussetzungsverfahren, mit der ein Interessenausgleich zwischen dem zu gewährleistenden effektiven Rechtschutz einerseits und dem staatlichen Vollzugsinteresse andererseits hergestellt werden soll (vgl. OVG Berlin, B. v. 22.06.2005 - 2 S 49.05 - zitiert nach juris).
  • VG München, 27.01.2009 - M 10 S 08.5854

    Haftung wegen Steuerhinterziehung; Aussetzung der Vollstreckung gegen

    Bei der Möglichkeit der Anordnung einer Sicherheitsleistung handelt es sich um eine spezielle Nebenbestimmung zum Aussetzungsverfahren, mit der ein Interessenausgleich zwischen dem zu gewährleistenden effektiven Rechtsschutz einerseits und dem staatlichen Vollzugsinteresse andererseits hergestellt werden soll (OVG Berlin v. 22.6.2005, Az. 2 S 49.05).
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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 29.06.2006 - 2 S 49/05   

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https://dejure.org/2006,25910
LG Dortmund, 29.06.2006 - 2 S 49/05 (https://dejure.org/2006,25910)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29.06.2006 - 2 S 49/05 (https://dejure.org/2006,25910)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 2 S 49/05 (https://dejure.org/2006,25910)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus LG Dortmund, 29.06.2006 - 2 S 49/05
    Jedenfalls die Begründung dürfte seit BGH, VersR 2003, 581, wonach es in einer unter Geltung der MB/KK 94 genommenen Krankheitskostenversicherung auf Kostengesichtspunkte nicht ankommt, wohl nicht mehr tragfähig sein.
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus LG Dortmund, 29.06.2006 - 2 S 49/05
    Ob dies der Fall ist, kann nur anhand der im Einzelfall maßgeblichen objektiven Gesichtspunkte mit Rücksicht auf die Besonderheiten der jeweiligen Erkrankung und der auf sie bezogenen Heilbehandlung bestimmt werden.(BGH, a. a. O; BGHZ 133, 208, 215).
  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten

    Auszug aus LG Dortmund, 29.06.2006 - 2 S 49/05
    Mit dem Begriff der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung wird - für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar - zur Bestimmung des Versicherungsfalles, ein objektiver, vom Vertrag zwischen Arzt und Patient unabhängiger Maßstab eingeführt (vgl. zuletzt BGH, VersR 2006, 535 = NJW-RR 2006, 678).
  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus LG Dortmund, 29.06.2006 - 2 S 49/05
    Dabei sind die Begriffe ärztliche Leistung und medizinisch notwendige Krankenpflege in einem weiten Sinne zu verstehen, die einerseits dem weit gespannten Leistungsrahmen der MB/KK und andererseits dem allgemeinen Sprachgebrauch Rechnung trägt (BGH, VersR 1987, 278).
  • OLG Hamm, 09.06.1999 - 20 U 185/98

    Eintritt des Unfalls i.S. des Rechts der Unfallversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 29.06.2006 - 2 S 49/05
    Der Sachverständige hat ausgehend von den von ihm als glaubhaft eingestuften Beschwerden der Klägerin im Frühjahr 2002 die stationäre Behandlung mit dem dabei verfolgten Therapiekonzept als unbedingt geeignet erachtet, die Beschwerden der Klägerin jedenfalls zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegen zu wirken (vgl. OLG Hamm, OLGReport 1998, 321; OLG Köln, VersR 2000, 43).
  • OLG Hamm, 05.06.1998 - 20 U 198/97

    Begriff der Heilbehandlung in der Krankenversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 29.06.2006 - 2 S 49/05
    Der Sachverständige hat ausgehend von den von ihm als glaubhaft eingestuften Beschwerden der Klägerin im Frühjahr 2002 die stationäre Behandlung mit dem dabei verfolgten Therapiekonzept als unbedingt geeignet erachtet, die Beschwerden der Klägerin jedenfalls zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegen zu wirken (vgl. OLG Hamm, OLGReport 1998, 321; OLG Köln, VersR 2000, 43).
  • LG Mannheim, 10.09.2020 - 9 O 383/19

    Private Krankenversicherung: Vorrang der ambulanten vor der stationären

    a) Das entscheidende Gericht folgt nicht der Ansicht des Klägers, wonach im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.03.2003 (BGH, Urteil vom 12. März 2003 - IV ZR 278/01 -, Rn. 30, juris) für den Bereich der privaten Krankenversicherung der in § 39 SGB V normierte Grundsatz des Vorrangs einer ambulanten vor einer stationären Behandlung nicht mehr gelte (so auch Egger , in VersR 2009, 1320; LG Dortmund, Urteil vom 29. Juni 2006 - 2 S 49/05 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Köln, 21.12.2012 - 20 U 186/12

    Abweisung der Klage gegen den privaten Krankenversicherer auf Übernahme der

    Eine stationäre Krankenhausbehandlung ist nur dann medizinisch notwendig, wenn der angestrebte Erfolg mit einer ambulanten Maßnahme nicht erreicht werden kann (Senat, Urteil vom 15.06.2012, 20 U 129/10; OLG Zweibrücken NJOZ 2008, 76, 78; LG Potsdam VersR 2009, 491; OLG Koblenz VersR 2008, 339; LG Dortmund, Urteil vom 26.06.2006, 2 S 49/05 "juris"; OLG Karlsruhe RuS 1997, 33; LG Berlin RuS 1994, 71; OLG Köln - 5. Zivilsenat - RuS 1986, 163; Kalis in: Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Aufl., § 1 MB/KK Rn. 31; Rogler in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2. Aufl., § 4 MB/KK Rn. 11).
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